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   VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214   

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https://dejure.org/2010,67088
VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214 (https://dejure.org/2010,67088)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214 (https://dejure.org/2010,67088)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. November 2010 - Au 3 K 10.1214 (https://dejure.org/2010,67088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Notwendige Beförderung; freiwilliger Schulwechsel; Ermessensentscheidung der Aufwandsträger; Ersatz fiktiver Beförderungskosten (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 143.81

    Erstattung von durch den Besuch eines privaten Gymnasiums entstehenden

    Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214
    Die Begrenzung der notwendigen Beförderung auf die nächstgelegene Schule ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.2.1982, NVwZ 1982, S. 441; juris).
  • VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847
    Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214
    Hiervon ausgehen durfte der Normgeber den Ersatz fiktiver Beförderungskosten vollständig ausschließen (BayVGH vom 10.1.1996, NVwZ-RR 1997, S. 491 ff.; BayVerfGH, BayVBl. 1985, S. 14 ff.).
  • VG Würzburg, 06.05.2002 - W 8 K 00.783
    Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214
    Individuellen Besonderheiten im Recht der Schulwegkostenfreiheit ist über die besonderen Vorschriften des § 2 Abs. 3 und 4 SchBefV Rechnung zu tragen (vgl. VG Würzburg vom 6.5.2002, Az. W 8 K 00.783; juris).
  • VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254

    Schülerbeförderung, nächstgelegene Schule, Verzicht auf Kostenerstattung,

    Es sei der Schulweg von der Wohnung bis zur Schule unter Berücksichtigung der nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SchBefV vom Schüler selbst ohne Beförderung zurückzulegenden Strecke von bis zu 3 km zu berücksichtigen (vgl. auch VG Augsburg, Au 3 K 10.1214).

    Da sich vorliegend beide in Betracht kommenden Schulen in mehr als 3 km Entfernung von der Wohnung des Klägers befinden, sind insoweit die vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten zu den in Frage kommenden Schulen zu vergleichen (VG Augsburg, U.v. 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214 - BeckRS 2012, 50410 Rn. 25).

    Dasjenige Beförderungsmittel, das den Schüler innerhalb dieses Rahmens mit den geringsten Kosten zu einer der in Frage kommenden Schulen transportiert, bestimmt die nächstgelegene Schule (VG Augsburg, U.v. 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214 - BeckRS 2012, 50410 Rn. 25).

  • VG München, 11.04.2017 - M 3 K 14.1067

    Übernahme der Schulwegkosten

    Maßgeblich ist allein der anfallende Beförderungsaufwand, individuellen Besonderheiten im Recht der Schulwegkostenfreiheit ist hingegen über die besonderen Vorschriften des § 2 Abs. 3 und 4 SchBefV Rechnung zu tragen (vgl. VG Augsburg, U.v. 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214 - juris; VG Würzburg, U.v. 06.05.2002 - W 8 K 00.783 - juris).

    Scheitert die Aufnahme oder der weitere Schulbesuch hingegen an persönlichen Voraussetzungen (z.B. nicht rechtzeitiger Aufnahmeantrag, bestimmter Notendurchschnitt oder Schulentlassung), ändert dies nichts an der objektiven Nächstgelegenheit der Schule, zumal es bei derartigen Fallkonstellationen - gerade auch im Fall der Schulentlassung - sonst in der Hand des Schülers läge, die Beförderung zu einer weiter entfernten Wunschschule zu erreichen (vgl. VG Augsburg, U.v. 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214 - juris Rn. 26).

  • VG Augsburg, 03.08.2017 - Au 3 K 17.130

    Übernahme von Schülerbeförderungskosten - PKH-Bewilligung bei fraglicher

    Hätte sich der Kläger wegen der persönlichen Erfahrungen seines Bruders gegen einen Schulbesuch in ... entschieden, lägen die Grund ausschließlich in der Person des Klägers und wäre für die Beurteilung des Merkmals der Nächstgelegenheit insofern unbeachtlich (vgl. VG Augsburg, U.v. 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214 - juris Rn. 26).
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